SeniorenZentrum Offenbach

Finanzielle Fragen

 

Was zahlt die Pflegekasse bei einem Einzug in eine stationäre Einrichtung?

Pflegebedürftige, die in einer Pflegeeinrichtung leben, erhalten je nach Pflegegrad folgende Leistungen aus der Pflegeversicherung:

Pflegegrad 1 125,00 €
Pflegegrad 2 770,00 €
Pflegegrad 3 1.262,00 €

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

1.775,00 €

2.005,00 €

 

Welche weiteren Kosten fallen an?

Die Kosten für eine stationäre Pflege sind in vier Bereiche unterteilt: 

  • Pflegekosten (betrifft die Grund- und Behandlungspflege sowie die soziale Betreuung) 
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung, sogenannte Hotelkosten 
  • Investitionskosten 
  • Ausbildungszuschlag (der genaue Betrag ist jeweils landesweit verhandelt)

Die Pflegeversicherung beteiligt sich grundsätzlich nur an den Pflegekosten. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten und der Ausbildungszuschlag sind vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen.

Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch und klären mit Ihnen, welche Kosten im Einzelfall auf Sie zukommen.

Mein Geld reicht nicht aus.
Was gibt es für weitere Unterstützungsmöglichkeiten?

Wenn das eigene Einkommen und/oder Vermögen nicht ausreicht, um die restlichen Kosten zu finanzieren, übernehmen die Träger der Sozialhilfe bei Bedürftigkeit die Kosten. Hierzu ist ein Antrag des Betroffenen oder Bevollmächtigten nötig.
Auch hierzu beraten wir sie gerne.

 

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