SeniorenZentrum Offenbach

Struktur

Sehr geehrte Bewerber*innen,

es gibt neue Informationen zur „Pflegeausbildung aktuell“. Die pdf-Datei zur Broschüre kann unter https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/16422 heruntergeladen werden.

 

Das Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend nennt im folgenden Video 20 Gründe für eine Ausbildung in der Pflege:

https://www.pflegeausbildung.net/oeffentlichkeitskampagne/20-gruende.html

 

Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann (m/w/d)

Die generalistische Pflegeausbildung ist eine neu gestaltete Ausbildung, in der die bisherigen Ausbildungen der Alten-, Kinderkranken- und Krankenpflege miteinander verbunden sind. Im Unterricht wird deshalb die Pflege von Menschen aller Altersstufen und in allen Versorgungsbereichen (Stationäre Langzeitpflege, Krankenhaus, ambulanter Pflegedienst) beachtet. Aus diesem Grund finden auch in allen Bereichen Praktika statt.

Mit dem neuen Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ (m/w/d) haben die examinierten Fachkräfte die Möglichkeit, in allen Pflegebereichen, das heißt im Bereich der Altenpflege, der Krankenpflege und der Kinderkrankenpflege zu arbeiten. Zudem ist der Berufsabschluss Pflegefachfrau und Pflegefachmann (m/w/d) EU weit anerkannt. Dies bietet viel Flexibilität.

In den ersten beiden Ausbildungsjahren werden alle Auszubildenden gemeinsam generalistisch unterrichtet und praktisch ausgebildet. Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres haben die Teilnehmer/innen die Wahl. Sie können die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann (m/w/d) auch im dritten Ausbildungsjahr fortsetzen und den Abschluss zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann (m/w/d) wählen, der die oben genannten Vorteile bietet. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Auszubildende den Sonderabschluss in der Altenpflege oder der Kinderkrankenpflege wählen. Diese Abschlüsse bieten weder die EU weite Anerkennung noch die Flexibilität bei den Einsatzmöglichkeiten. Gerne sind wir auch Absolventen, die diesen Weg wählen, behilflich, diesen Abschluss zu erwerben.

Mit der Fachschule für Pflege und Gesundheit schließt der /die Auszubildende/r einen Schulvertrag und mit dem Träger der praktischen Ausbildung einen Ausbildungsvertrag ab, in dem auch die Ausbildungsvergütung geregelt ist.
Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich in der Regel nach dem TVöD: Die Höhe der Ausbildungsvergütung nach TVöD beträgt:

1.290,00 € im ersten Ausbildungsjahr

1.352,07€ im zweiten Ausbildungsjahr

1.453,38€ im 3. Ausbildungsjahr (Stand April/2023)

Die Auszubildenden müssen kein Schulgeld zahlen.

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