SeniorenZentrum Offenbach

Struktur

Die Ausbildung beträgt ein Jahr. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht in der Altenpflegeschule und einer praktischen Ausbildung. Sie findet in einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung statt.

Mit der praktischen Einrichtung schließt der Schüler einen Ausbildungsvertrag ab und bekommt eine monatliche Ausbildungsvergütung nach dem jeweiligen Tarif. Die Ausbildungsvergütung liegt zwischen 1.000 € – 1.290 €. Die Auszubildenden müssen kein Schulgeld zahlen.

Während der praktischen Ausbildung steht den Schülern eine Praxisanleiterin bzw. ein Praxisanleiter in ihrer Einrichtung zur Seite.

Fachpraktische Ausbildungsbereiche

Außeneinsatz:        
Wer in einem Alten- und Pflegeheim arbeitet, wechselt für mind. 8 Wochen in eine Einrichtung der ambulanten Pflege.
Wer in einer ambulanten Pflege arbeitet, wechselt für mind. 8 Wochen in ein Alten- und Pflegeheim.                                        

Prüfung: Die Ausbildung endet mit dem Staatsexamen. Dieses besteht aus einer praktischen, einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.

Die Berufsbezeichnung Altenpflegehelfer und Altenpflegehelferin ist gesetzlich geschützt. Nach bestandenem Staatsexamen erhalten die Teilnehmer eine Erlaubnis zum Tragen der Berufsbezeichnung durch das zuständige Regierungspräsidium.

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